Der Volksmund besagt, dass Scherben Glück bringen und genauso alt wie dieser Spruch ist auch jener Hochzeitsbrauch, der bis in das 16. Jahrhundert zurück reicht.
Der Polterabend galt als Abschiedszeremonie vom Junggesellendasein und der lautstarke Krach, der dabei veranstaltet wurde, sollte böse Geister vom jungen Paar fernhalten.
Der Überlieferung nach zogen früher die Freunde und Nachbarn des Brautpaares lärmend durch die Straßen und zum Teil wurde dabei sogar mit Gewehren in die Luft geschossen. Später ging man dazu über, mit dem Zerschlagen von Porzellan lautes Getöse zu veranstalten.
Der Brauch hält sich bis in die heutige Zeit – an böse Geister glaubt indes wohl kaum noch Jemand, aber ein Vergnügen ist es allemal. Glas und Spiegel sollten keinesfalls zum Einsatz kommen, denn dem Glauben nach bringt das Zerbrechen dieser Sachen Unglück für das Brautpaar. Dabei gilt: Das Brautpaar muss zusammen die Scherben aufräumen. Dahinter verbirgt sich die Symbolik, gemeinsam auch schwierige Lebenslagen nach der Hochzeit zu meistern. Manche Gäste können gar nicht genug von diesem Spaß haben und schütten die aufgekehrten Scherben wieder aus.
Zum Anlass des Polterabends werden auch gern Wäscheleinen mit aufgehängten Babysachen gespannt, um auf den gewünschten Nachwuchs des Brautpaares aufmerksam zu machen.
War es früher Tradition, den Polterabend vor dem Haus der Braut zu feiern, lässt man heutzutage aus Platzgründen meist in gemieteten Räumlichkeiten eine Party steigen. Bei diesem Vergnügen machen alle mit, die zum größeren Freundes- und Bekanntenkreis des Brautpaares gehören, auch Sportfreunde, Arbeitskollegen und Nachbarn.
Die Gäste beim Polterabend bringen nicht nur ihr altes Geschirr mit, sondern natürlich auch kleine Geschenke und liefern evtl. auch einen Beitrag zum Buffet in Form von Kuchen oder Salaten.
Bei einem Polterabend stehen Jux und Gaudi im Vordergrund, meist geht es sehr ausgelassen und laut zu, deshalb ist es klug, den Partyraum so auszuwählen, dass sich niemand daran stört.
Bitte beachten Sie, dass auf dem Standesamt das poltern untersagt ist.
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