Page 4 - Heiraten in Dresden – Blättern Sie hier online in der Broschüre
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WO UND WANN
kann ich eine Eheschließung anmelden – und was ist mitzubringen?
Die Anmeldung kann beim Standesamt des Haupt-oder Nebenwohnsitzes eines Partners erfolgen. Damit Sie Ihre
Eheschließung frühzeitig planen können, bieten wir Ihnen für alle Trauorte die Möglichkeit, Ihren Wunschtermin
1 Jahr im Voraus zu reservieren.
Ihr Reservierungswunsch kann schriftlich per Post oder E-Mail an uns gesendet werden. Die Anmeldung mit Vorlage
der vollständigen Unterlagen erfolgt frühestens ein halbes Jahr vor dem reservierten Termin. Dafür erhalten Sie vom
Standesamt noch einen Abgabe-Termin.
Zur Anmeldung wird benötigt:
• Personalausweis oder Reisepass • Bei Eheschließungen mit Auslands-
berührung teilen Sie uns bitte Ihr
• urkundlicher Nachweis, wenn eine Anliegen schriftlich mit und nutzen Weitere notwendige Daten ruft
Namensänderung erfolgt ist dazu unser Formular: Ihr Anliegen in das Standesamt Dresden bei den
deutscher Sprache oder Your Con- Melde- und Standesämtern in
• bei gemeinsamen vorehelichen cern in English Language. Fügen Sie Deutschland ab.
Kindern die Geburtsurkunde der bitte noch den Personalausweis oder
Kinder, die Vaterschaftsanerken- Reisepass und Aufenthaltstitel als Diese Informationen sind nicht
nung und wenn gemeinsame Sorge Kopie bei und senden uns alles per E- abschließend. Wir bitten Sie, sich
begründet wurde, die Sorgeerklä- Mail oder postalisch zu. Unsere Stan- auf der Hompage des Standes-
rung desbeamten und Standesbeamtinnen amtes: www.desden.de/heiraten
informieren, welche Unterlagen für zur Beantragung einer Ehe-
• geschiedene Ehepaare zusätzlich Ihren Antrag benötigt werden. Nach- schließung, allen Eheschlie-
ein rechtskräftiges Scheidungsur- dem alle Unterlagen eingereicht und ßungsorten und die zur Verfü-
teil der letzten Ehe geprüft wurden, erhalten Sie einen gung stehenden Termine zu
persönlichen Termin. belesen.
• bei gerichtlicher Aufhebung der
Lebenspartnerschaft zusätzlich • Trauzeugen sind gesetzlich nicht
den rechtskräftigen Beschluss erforderlich.
Gesetze werden gemacht, damit der Stärkere seinen
Willen nicht in allen Dingen durchsetzt.
OVID